
Als Bauholz wird Holz bezeichnet, dass
nach Sortierung aufgrund bestimmter Eigenschaften als Bauholz für
Holzbaukonstruktionen bzw. Zimmerarbeiten zugelassen wird. Die
entsprechenden Kriterien wurden u.a. in der DIN 4074 und DIN 68365
festgelegt.
Die Einstufung erfolgt danach in die Sortierklassen S7, S10 und S13 (früher:
Güteklassen III, II und I) nach der Tragfähigkeit (visuelle Einstufung),
sowie in Schnittklassen wie S (scharfkantig), A (bis 1/8 der Höhe Baumkante
zulässig), B (bis 1/3 der Höhe Baumkante) und C (jede Seite muss mindestens
sägestreift sein), sowie nach weiteren Eigenschaften wie maximaler
Drehwuchs, Risse, Frischholzinsektenfraß, Ausfalläste, Nagelfestigkeit bei
Rotstreifigkeit, Pilzbefall („Bläue“ bei der Kiefer z.B. ist lediglich ein
optischer Mangel, keine statische Beeinträchtigung), Krümmung usw.
Verwendet wird in Deutschland hauptsächlich das Holz von Fichte, Tanne, im
Norden auch der Kiefer, aber auch für besondere Konstruktionen der
Dauerhaftigkeit wegen die Lärche, Douglasie oder die Eiche. Andere
Holzsorten können natürlich auch als Bauholz eingestuft werden, doch wird
das Nadelholz wegen seiner guten Eigenschaften wie hohe Tragfähigkeit bei
geringem Gewicht bevorzugt für die Holzbaukonstruktionen eingesetzt.
Aufgrund des verhältnismäßig schnellen Wuchses ist dieses Holz auch
wirtschaftlich gesehen ein idealer Baustoff.
Die Sortierung und Einstufung der Hölzer erfolgt in der Regel durch die
Vorauswahl vor dem Einschnitt der Stämme im Sägewerk, das teilweise
automatische Verfahren für die Sortierung einsetzt, doch letztendlich
entscheidet immer noch der „Säger“ durch entsprechende Begutachtung und
Festlegung der Schnittachsen in welche Kategorie das eingeschnittene Holz
eingeordnet wird.
