Als Bauholz wird Holz bezeichnet, dass nach Sortierung aufgrund bestimmter Eigenschaften als Bauholz für Holzbaukonstruktionen bzw. Zimmerarbeiten zugelassen wird. Die entsprechenden Kriterien wurden u.a. in der DIN 4074 und DIN 68365 festgelegt.
Die Einstufung erfolgt danach in die Sortierklassen S7, S10 und S13 (früher: Güteklassen III, II und I) nach der Tragfähigkeit (visuelle Einstufung), sowie in Schnittklassen wie S (scharfkantig), A (bis 1/8 der Höhe Baumkante zulässig), B (bis 1/3 der Höhe Baumkante) und C (jede Seite muss mindestens sägestreift sein), sowie nach weiteren Eigenschaften wie maximaler Drehwuchs, Risse, Frischholzinsektenfraß, Ausfalläste, Nagelfestigkeit bei Rotstreifigkeit, Pilzbefall („Bläue“ bei der Kiefer z.B. ist lediglich ein optischer Mangel, keine statische Beeinträchtigung), Krümmung usw.
Verwendet wird in Deutschland hauptsächlich das Holz von Fichte, Tanne, im Norden auch der Kiefer, aber auch für besondere Konstruktionen der Dauerhaftigkeit wegen die Lärche, Douglasie oder die Eiche. Andere Holzsorten können natürlich auch als Bauholz eingestuft werden, doch wird das Nadelholz  wegen seiner guten Eigenschaften wie hohe Tragfähigkeit bei geringem Gewicht bevorzugt für die Holzbaukonstruktionen eingesetzt.
Aufgrund des verhältnismäßig schnellen Wuchses ist dieses Holz auch wirtschaftlich gesehen ein idealer Baustoff.
Die Sortierung und Einstufung der Hölzer erfolgt in der Regel durch die Vorauswahl vor dem Einschnitt der Stämme im Sägewerk, das teilweise automatische Verfahren für die Sortierung einsetzt, doch letztendlich entscheidet immer noch der „Säger“ durch entsprechende Begutachtung und Festlegung der Schnittachsen in welche Kategorie das eingeschnittene Holz eingeordnet wird.